Öffentliche Auslegung B-Plan "Altdeponie Schönhausen"

Bekanntmachung

 

Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan „Altdeponie Schönhausen“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönhausen (Elbe) hat am 14.08.2012 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgte in der Zeit vom 07.01.2013 bis 21.01.2013. 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden konnte, mit Schreiben vom 06.12.2012 frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes eingegangenen Stellungnahmen wurden bei der Erarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes berücksichtigt. Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit dem Entwurf ausgelegt.

Die frühzeitige Abstimmung mit den Nachbargemeinden zum Bebauungsplan ist im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.03.2013 den Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Altdeponie Schönhausen“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Zu diesem Zweck wird der Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Altdeponie Schönhausen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht vom

 

23.07.2013 bis 23.08.2013

 

während der folgenden Sprechzeiten im Sekretariat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Bismarckstraße 12, 39524 Schönhausen (Elbe)

 

Montag

8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Dienstag

8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

Mittwoch

8 - 12 Uhr

Donnerstag

8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Freitag

8 - 12 Uhr

 

und im Büro des Bürgermeisters der Gemeinde Schönhausen(Elbe) während seiner Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

 

Die Unterlagen können auch hier auf der Website unter Verwaltung - Bauleitplaung abgerufen werden.