Bekanntmachung

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Bild zur Meldung: Bekanntmachung

über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Ergänzungssatzung Ortslage Kamern gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3  Baugesetzbuch  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kamern hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Aufstellung der Ergänzungssatzung für die Ortslage Kamern, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und in der Sitzung am 10.12.2020 den Entwurf der Ergänzungssatzung Ortsteil Kamern sowie die Begründung gebilligt und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / Behörden und zur  Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlegung) bestimmt .

Die Bekanntmachungen  erfolgten gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Kamern in den Schaukästen.

 

In der Sitzung des  Gemeinderates am 03.02.2022 wurden die  Stellungnahmen und  Hinweise aus der Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange abgewogen.

Aufgrund der aus der Abwägung resultierenden  notwendigen maßgeblichen Änderungen der Planzeichnungen sowie der Begründung wurde auf der Gemeinderatssitzung am 07.04.2022 der Beschluss zur erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange sowie zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.

 

Die erneute Beteiligung der betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange und  der  Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 4 Abs.3 ff.  BauGB. Das heißt den betroffenen Behörden / Trägern öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit ist innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Die Dauer der Frist zur Abgabe der Stellungnahmen und der Auslegung wird gem. § 4a Abs.3 BauGB auf 21 Tage begrenzt. Auf eine Umweltprüfung gemäß § 13 Abs.3 BauGB wird verzichtet bzw. ist nicht erforderlich.

 

Unter Anwendung des Plansicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 werden der geänderte Entwurf der Satzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. BauGB sowie die Begründung auf der Internetseite (www.elbe-havel-land.de à Verwaltung à Bauleitplanung) der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zur Ansicht und zum Ausdruck digital bereitgestellt.

 

Der geänderte Entwurf der Satzung und die Begründung liegen zu jedermanns Einsicht vom

 

02.05.2022 – 31.05.2022

 

während der Dienstzeiten in der Gemeinde Kamern und in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land (Verwaltungsgebäude) Nebenstelle Klietz, Ringstraße 12, 39524 Klietz, im Raum 127 im oben genannten Zeitraum während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten aus:

 

Montag

09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag

09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag

09.00 – 12.00 Uhr

 

 

Einsichtnahmen oder eine fachliche Erörterung außerhalb der aufgeführten Zeiten sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 039327 / 9378-45 im Bauamt der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land möglich.

 

Hinweis auf die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben

Während der oben genannten Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen bei der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Ringstraße 12, 39524 Klietz oder nach vorheriger telefonischer Voranmeldung (039327 / 9378-41) im Rahmen einer Einsichtnahme gemäß oben genannter Maßgabe abzugeben.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen an folgende Email-Adresse abzugeben:

lin@elbe-havel-land.de.

 

Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Kamern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

 

 

Kamern, den 19.04.2022

 

 

 

Brandt                                                                                                                                         

Bürgermeister


 

Die Ergänzungssatzung für die Gemeinde Kamern, Ortsteil Kamern nach § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB

(vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) als PDF

 

und diese Bekanntmachung als PDF

 

sind im Downloadbereich abzurufen