Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot mit gefährlichen Hunden
Am 1. März 2016 tritt eine Änderung des Hundegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Wesentlicher Bestandteil der Änderung ist das in § 3 Absatz 4 aufgenommene Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot mit gefährlichen Hunden gemäß § 3 Absatz 2 HundeG LSA.
Demzufolge sind die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit Hunden der Rassen
Pitbull-Terrier
American Staffordshire-Terrier
Staffordshire-Bullterrier
Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ab dem 1. März 2016 in Sachsen-Anhalt verboten. Von diesem Verbot sind sowohl gewerbliche, als auch nichtgewerbliche Hundezüchter und Privatpersonen betroffen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen dieses Verbot verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden.