Untersagung Osterfeuer

Im gesamten Landkreis Stendal wird ab dem 18.04.2019 die Waldbrandgefahrenstufe 4 bis auf Widerruf festgelegt.

 

Dies hat zur Folge, dass sämtliche Brauchtumsfeuer / Osterfeuer nicht verbrannt werden dürfen.

 

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden können.

 

Die Veranstaltungen können - ohne Feuer - trotzdem durchgeführt werden.