Untersagung Osterfeuer
Im gesamten Landkreis Stendal wird ab dem 18.04.2019 die Waldbrandgefahrenstufe 4 bis auf Widerruf festgelegt.
Dies hat zur Folge, dass sämtliche Brauchtumsfeuer / Osterfeuer nicht verbrannt werden dürfen.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden können.
Die Veranstaltungen können - ohne Feuer - trotzdem durchgeführt werden.