Brandschutztechnische Gebäudeertüchtigung der Grundschulen Klietz und Schönhausen
Bauvorhaben:
Brandschutztechnische Gebäudeertüchtigung der Grundschulen Klietz und Schönhausen
Bauherr:
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstraße 12
39524 Schönhausen (Elbe)
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen aus Mitteln des Bundes für Investitionen finanzschwa-cher Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.
Im Runderlass vom 04.06.2018 veröffentlichte das Land Sachsen-Anhalt die Richtlinie über die Gewäh-rung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur). Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung
von Schulgebäuden. Schulgebäude im Sinne der Richtlinie sind alle Gebäude allgemeinbildender und berufsbildender Schulen.
Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, als Schulträger, kann aus diesen Strukturmitteln Fördermittel in Höhe von 185.938,00 € beantragen.
Die Finanzierung der Maßnahmen stellt sich als Anteilsfinanzierung dar. Bis zu 90 % der zuwendungsfä-higen Ausgaben werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss möglich. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10%.
Im Dezember‘ 2019 sind entsprechende Anträge durch die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt worden.
Mit den Anträgen wurde eine Prioritätenliste auf der Grundlage eines Beschluss des Verbandsgemeinde-rates Elbe-Havel-Land eingereicht.
Die Auswahl- und Bewertungskriterien zur Festlegung der Priorität erfolgte für alle Grundschulen der Ver-bandsgemeinde einheitlich nach den Maßgaben der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie der Schulbaurichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt und den darin enthaltenen Mindestanforderungen.
Die Gesamtschülerzahl in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zum Schuljahr 2019/2020 beträgt
262 Schüler in den Grundschulen Klietz, Schönhausen, Sandau und der Freien Schule Elbe-Havel-Land
Kamern.
In Abwägung der Auswahl- und Bewertungskriterien der einzelnen Schuleinrichtungen bzw. Bauwerke sowie unter Berücksichtigung des Fördergedankens hat der Verbandsgemeinderat Elbe-Havel-Land fol-gende Reihenfolge der Prioritäten (Prioritätenliste) beschlossen:
1. Grundschule Klietz
Grundschule Schönhausen
2. Grundschule Sandau
3. Freie Grundschule „neugierig e.V.“ Kamern
Die Grundschulen Klietz und Schönhausen erhielten gemeinsam die Priorität 1, da in Abwägung aller Kri-terien beide Schulen stabile Schülerzahlen in den nächsten Jahren aufweisen. Durch die geplanten Maß-nahmen werden beide Gebäude, bezogen auf die sicherheitstechnischen Einrichtungen, in einen rechts-konformen Zustand versetzt und die Inanspruchnahme der maximalen Förderung in Höhe von
185.938,00 € gewährleistet.
Zur umfassenden Nutzung (ehemalige LB-Schule; Grundschule) wurde der Gebäudekomplex Klietz;
Friedensiedlung Ende der neunziger Jahre teilweise brandschutztechnisch ertüchtigt.
Im Jahr 2018 ergab sich die Notwendigkeit einen Nutzungsänderungsantrag/ Bauantrag für Teile unge-nutzter Räume des Gesamtkomplexes als Hort und zur Nutzung des westlichen Gebäudeteils als Büro-
nutzung für das Bauamt der Verbandsgemeinde beim Bauordnungsamt des Landkreises Stendal zu stel-len.
Inhaltliches Grundanliegen des Baugenehmigungsverfahrens war die Beurteilung der unterschiedlichen Nutzungen, die Problematik der brandschutztechnischen Anforderungen betreffend, bezogen auf den ge-samten Gebäudekomplex.
Die Grundschule Schönhausen verfügt über keine sicherheitstechnischen Einrichtungen den bautechni-schen und vorbeugenden Brandschutz betreffend.
Auf der Grundlage eines zu erarbeitenden Brandschutzkonzeptes sind entsprechende Maßnahmen zu planen und auszuführen.
Folgende Komponenten der erforderlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen, nach der Schulbauricht-linie Sachsen-Anhalt, sind wie folgt im Gebäude der Grundschule Schönhausen erforderlich:
- Sicherheitsbeleuchtung einschl. Sicherheitsstromversorgung
- Alarmierungsanlage / Hausalarmanlage
- Rauchableitung und gegebenenfalls Bildung von Brandabschnitten
Diese Maßnahmen werden durch dafür erforderliche Bauarbeiten, wie Trockenbauarbeiten, ergänzt bzw.
begleitet.
Gleichlautend treffen die vorab dargestellten Anforderungen auch auf den Gebäudekomplex der Grund-schule Klietz zu, jedoch nicht in vollem Umfang. Hier sind vorhandene Anlagen zu ertüchtigen und eine
Sicherheitsbeleuchtung neu zu installieren.
Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten erfolgen Maler-, Bodenbelags- und Trockenbauarbeiten.
Mit Zuwendungsbescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 04.03.2020 wurde für die
Maßnahmen in dem Gebäudekomplex der Grundschule Klietz eine Zuwendung in Höhe von 112.930,00 € und für die Grundschule Schönhausen in Höhe von 73.008,00 € bewilligt.
Die Gesamtinvestitionskosten gliedern sich in zuwendungsfähige Ausgaben, nicht zuwendungsfähige Ausgaben und Mittel der Gemeinde Klietz.
Die Zuwendungen werden durch das Land Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Bundes zur Unterstützung
für Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bereitgestellt.
Es ist geplant die Baumaßnahmen in der Grundschule Klietz bis November 2022 und Schönhausen bis 2023 durchzuführen.