Beschaffung von Ausstattungsgegenständen im Innen- und Außenbereich für die Horteinrichtungen Klietz und Schönhausen
Aus dem Bundesprogramm „Ganztagsbetreuung“ wurde dem Träger der Einrichtungen, der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land durch das Land Sachsen-Anhalt über den Landkreis Stendal, für notwendige Investitionen in die Horteinrichtungen Klietz und Schönhausen Zuwendungen in Form von Anteilsfinanzierungen bewilligt.
Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land erhielt Strukturmittel / Fördermittel für beide Einrichtungen in Höhe von 114.996,00 €, bei einer Gesamtinvestitionssumme von 164.280,00 €.
Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Eigenanteil der Verbandsgemeinde beträgt mindestens 30%.
Diese investiven Mittel werden zum quantitativen und qualitativen Ausbau des ganztätigen Bildungs- und Betreuungsangebotes für Grundschulkinder verwendet.
Die Bandbreite möglicher Investitionen erstreckt sich auf Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungsarbeiten sowie neue Ausstattungen.
Gemäß der Richtlinie „Ganztagsbetreuung“ sind alle Investitionen bis zum 31.12.2021 abzuschließen bzw. die geplanten Mittel auszugeben.
Bezugnehmend auf die Förderinhalte wurden bzw. werden folgende Maßnahmen geplant / vorgesehen bzw. durchgeführt:
Hort Schönhausen
Der Hort wird nach der Sanierung eines Gebäudeteiles der alten Kindertagesstätte im August 2021 in die neuen Räume umziehen.
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Vorhabens waren z.B. neue Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände nicht förderfähig bzw. finanzierbar. So sollten die alten Möbel mit umziehen !
Das Programm „Ganztagsbetreuung“ eröffnete die Möglichkeit den Hort Schönhausen mit neuen Möbeln und Ausstattungsgegenständen auszurüsten.
Die Zuwendung dient der Anschaffung neuer Möbel, Einrichtungsgegenständen und von Spielgeräten / Sitzgelegenheiten im Aussenbereich.
Hort Klietz
Im Jahr 2020 wurden in der Grundschule Klietz neue Horträume geschaffen und der gesamte Gebäude-/Schulkomplex brandschutztechnisch ertüchtigt.
Gemäß der Richtlinie „Ganztagsbetreuung“ sind alle Ausgaben förderfähig, welche nach dem 17.06.2020 begonnen wurden.
Voraussetzung dafür war bzw. ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Dieser wurde durch die Verbandsgemeinde beantragt und durch die Bewilligungsbehörde genehmigt.
Aufgrund von Haushaltserfordernissen war in der Planungsphase im Jahr 2020 (Richtlinie Schulinfrastruktur) bereits zu erkennen, dass eine Aufteilung der Investitionsmittel in die Haushaltsjahre 2020 und 2021 erforderlich wird. Horträume bzw. Räume zur Ganztagsbetreuung der Grundschüler sind gemäß der Richtlinie Schulinfrastruktur nicht förderfähig.
Die Schaffung von neuen Horträumen in 2020 war zwingend erforderlich und wurde im Juli / August aus Haushaltsmitteln der Verbandsgemeinde realisiert. Maßnahmen für den Aussenbereich wurden für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.
Die Zuwendung wird somit für die bereits ausgeführten Arbeiten zur Schaffung der neuen Horträume (Maler- /Bodenbelagsarbeiten; elektrotechnische Arbeiten) aus 2020 und für die Beschaffung eines Spielgerätes, einer Sitzgarnitur sowie eines Spielhauses für den Aussenbereich in 2021 verwendet.
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage der zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
Im Runderlass vom 27.04.2021 veröffentlichte das Land Sachsen-Anhalt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler aus Mitteln des Investitionsprogramms des Bundes. (Richtlinie Ganztagsbetreuung , RdErl. des MS vom 27.04.2021)