Ausschreibung zur Besetzung der Schiedsstelle in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sucht Schiedspersonen -
„Schlichten statt richten“ lautet das Motto der außergerichtlichen Streitschlichtung in Sachsen-Anhalt.
Seit dem 1. Juli 2001 ist in Sachsen-Anhalt die Durchführung eines Einigungsversuches vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in einem Teil der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gesetzlich vorgeschrieben.
Das Schlichtungsverfahren gilt insbesondere für nachbarrechtliche Streitigkeiten: „Der Nachbar will seine viel zu hohe Hecke nicht beschneiden, er schreitet nicht gegen das nächtliche Dauergebell seines Hundes ein, es fallen beleidigende Äußerungen in der Nachbarschaft...“
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten unterhält auch die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Schiedsstelle.
Zur vollständigen Besetzung der Schiedsstelle werden mindestens zwei Schiedspersonen gesucht.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und haben die Aufgabe, in zivilrechtlichen Streitfällen, als Vorstufe von gerichtlichen Klagen, aufklärend und schlichtend zu wirken.
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das Wahlrecht besitzen und ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, im Gemeindegebiet haben.
Die Schiedsperson muss das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land wählt die Schiedspersonen, die Berufung erfolgt durch das Amtsgericht Stendal.
Mehr Informationen zur Schiedsstelle finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde (Button „Unsere Schiedsstelle, Schlichten statt richten“) und auf der Homepage des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz unter https://mj.sachsen-anhalt.de/service/broschueren/recht-und-gesetz/schlichten-statt-richten.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land bewerben sich bitte schriftlich bis zum 20.04.2022 bei der
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
z. Hd. der Verbandsgemeindebürgermeisterin
Bismarckstraße 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
oder als Online-Bewerbung (max. 4 MB Dateianhang, ausschließlich im PDF-Format) an: