Hinweis auf die Veröffentlichung der 1. Änderung der Verbandssatzung des ART
Bekanntmachung
Hinweis auf die Veröffentlichung der 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“ im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“ mit Bescheid vom 10.01.2023 unter dem Aktenzeichen 206.6.1-01710-ZV ART-1.ÄVS2022 genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung und der Genehmigungsvermerk des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt sind gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Nr. 1/2023 vom 17.01.2023 veröffentlicht worden.