Hinweis auf die Veröffentlichung der 1. Änderung der Verbandssatzung des ART

Hinweis auf die Veröffentlichung der 1. Änderung der Verbandssatzung des ART (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Hinweis auf die Veröffentlichung der 1. Änderung der Verbandssatzung des ART

Bekanntmachung


Hinweis auf die Veröffentlichung der 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“ im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt

 

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“ mit Bescheid vom 10.01.2023 unter dem Aktenzeichen 206.6.1-01710-ZV ART-1.ÄVS2022 genehmigt.


Die Neufassung der Verbandssatzung und der Genehmigungsvermerk des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt sind gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Nr. 1/2023 vom 17.01.2023 veröffentlicht worden.