Digitale Ertüchtigung; Aufbau und Verbesserung der passiven und aktiven Infrastrukturkomponenten an den Grundschulen in der VerbGem Elbe-Havel-Land im Rahmen des Digital Pakt Schule
Vorhaben:
Digitale Ertüchtigung; Aufbau und Verbesserung der passiven und aktiven Infrastrukturkomponenten an den Grundschulen Sandau, Klietz und Schönhausen in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land im Rahmen des Digital Pakt Schule (Digital Pakt – Richtlinie)
Vorhabenträger:
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstraße 12
39524 Schönhausen (Elbe)
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur, für die Vernetzung von Schulen und deren Ausstattung mit IT-Systemen, Zuwendungen aus Bundesmitteln auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Digital Pakt Schule 2019 bis 2024.
Für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land stehen Fördermittel in Höhe von 129.518,00 € zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Anteilsfinanzierung. Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sind als nicht rückzahlbarer Zuschuss projektbezogen möglich.
Der Eigenanteil beträgt mindestens 10%.
Das schülerbezogene Gesamtbudget bzw. die Höhe der Zuteilung für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land (Grundschulen Sandau, Klietz und Schönhausen) wurde nach der zum Stichtag vorhandenen Gesamtschülerzahl der jeweiligen Schule bemessen.
Gemäß der Richtlinie „DigitalPakt Schule“ können die Schulträger selbst entscheiden, wo bzw. in welcher Höhe in den einzelnen Schulen investiert werden soll. Es werden jedoch nur Investitionen für Schulräume (nicht für Räume der Hortnutzung und anderweitige Nutzungen im Schulgebäude) gefördert.
Die Schulträger mit mehreren Schulen / schulischen Standorten haben vorrangig sicherzustellen, dass an allen Standorten die Mindeststandards für die digitale Vernetzung und Verkabelung entsprechend der Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt gewährleistet wird. Die Anträge, Einzelanträge für jede Schule, wurden bis zum 30.06.2021 bei der Bewilligungsbehörde
eingereicht.
Mit den Zuwendungsbescheiden des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 06.04.2022 wurde für die Maßnahmen in den Grundschulen die volle Zuwendung in Höhe von 129.518,00 €, bei einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 175.868,80 € bewilligt.
Die Gesamtinvestitionskosten gliedern sich in zuwendungsfähige Ausgaben, nicht zuwendungsfähige Ausgaben und Eigenmittel der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land.
Im Jahr 2022/2023 erfolgt die Planung der Maßnahmen für alle drei Grundschulen und im Sommer 2023 sollen die Installationsarbeiten in den einzelnen Schulen ausgeführt werden.
Es ist geplant, die Maßnahmen gemäß Zuwendungsrahmen in den Grundschulen im Jahr 2023 abzuschließen.